Oberstaatsanwalt Clemens Eimterbäumer gegen Christian Wulff

Das ist der sogenannte Oberstaatsanwalt Clemens Eimterbäumer. Er führt die Anklage im Prozess gegen Christian Wulff. Ist dieser Mann geistig krank, wäre hier eine inzwischen berechtigte Frage. Immerhin klagt er Wulff an, Vorteile aus einer Freundschaft gezogen zu haben, die er ganz offenbar mit weniger als Nichts beweisen kann. Eimterbäumer veruntreut unsere Steuergelder mit einer völlig widersinnigen Anklage, während er sich doch, wenn er schon als Sozialschmarotzer an unseren Steuergeldern bereichert, auch in seinem Beruf nützlich engagieren könnte. Er könnte zum Beispiel die Mitglieder des Bundessicherheitsrates anklagen, die ganz offenkundig Waffenexporte in Krisengebiete genehmigen und damit gegen Deutsches Recht verstoßen. Hier wäre wohl ein extrem tiefer Sumpf zwischen einzelnen Mitgliedern des Rates und verschiedenen Rüstungskonzernen offenzulegen.

Aber Eimterbäumer klagt lieber gegen Wulff. Die Frage ist, warum? Nun ja, bei den Mitgliedern des Bundessicherheitsrates würde er sich die Zähne ausbeißen, vermutlich am Ende seinen Job verlieren. Bei Wulff hat er sich vielleicht ein leichtes Spiel erdacht. Also ist Eimterbäumer doch nicht geisteskrank, sondern nur ein karriere- und geldgeiler Sack? Vermutlich.

Der Richter am Landgericht Frank Rosenow war zuletzt über die späten Beweise der Staatsanwaltschaft aufgebracht und drohte mit Aussetzung des Verfahrens nach §228 StPO. Wulffs Verteidigung sagte, das Verfahren hätte überhaupt nicht erst eingeleitet werden dürfen.

Eine Facebook-Gruppe fordert die Entlassung des Oberstaatsanwalts. Ironischerweise leitet dieser Zentralstelle für Korruptionsstrafsachen. Er bekam seinen Posten 2011 und fand schon innerhalb von anderthalb Monaten Belastendes gegen den damaligen Bundespräsidenten Wulff. Er begann seine Karriere 1998 bei der Staatsanwaltschaft Hannover, wo er die Abteilung für Finanzermittlungen mit aufbaute. Später folgten Stationen als Richter in Bückeburg, Stolzenau und Celle.

Update vom 09.02.:

Die Vernehmung weiterer Zeugen lehnen die Verteidiger am Donnerstag nach dreistündiger Unterbrechung ab. Sie werfen der Staatsanwaltschaft „Prozessverschleppung“ vor. Da nicht nachgewiesen werden könne, dass Wulff überhaupt einen Vorteil erhalten habe, indem Groenewold für ihn einen Teil der Hotelkosten und den Besuch im Festzelt in München bezahlt hatte, komme es auf eine angebliche Gegenleistung – den Brief – gar nicht an. (Zeit Online)

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Quellen: NDR, RP ONLINE, ZEIT ONLINE, Sueddeutsche.de


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